PRAXISURLAUB
Unsere Praxis bleibt am 21. und 22. 11. 2024 geschlossen.
Die Vertretung in dringenden Fällen übernimmt
Herr Dr. Michael Watzula
Schulstraße 6, 04435 Schkeuditz
Tel. 034204/62795
Außerhalb der Sprechzeiten bzw. im Notfall wenden sie sich bitte an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst Tel. 116117 bzw. an die 112.

Weitere wichtige neue Informationen (z.B. Praxisvertretungen) finden Sie unter >AKTUELLES<

Willkommen in unserer Praxis

Arztpraxis Dr. med. Frank Porsche und Dr. med. Heide Porsche (angestellte Ärztin)

Lessingstr. 1, 04435 Schkeuditz

Unsere tägliche Akutsprechstunde:

ohne Terminvereinbarung
Mo – Fr  8.00 – 9.00 Uhr

Unsere Sprechzeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Telefon: 034204 707592

Dr. med. Heide Porsche

SPRECHZEITEN

Mo8:00 - 11:00 und 15:00 - 18:00
Di8:00 - 12:00
Mi8:00 - 12:00
Do8:00 - 11:00 und 15:00 - 17:00
Fr8:00 - 12:00

Dr. med. Frank Porsche

SPRECHZEITEN

Mo8:00 - 11:00 und 15:00 - 18:00
Di8:00 - 12:00
Mi8:00 - 12:00
Do8:00 - 11:00 und 16:00 - 18:00
Fr8:00 - 12:00

Außerhalb unserer ärztlichen Sprechzeiten:

bei dringenden medizinischen Problemen
KASSENÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST: 116 117

bei lebensbedrohlichen Notfällen
NOTRUF: 112

Bei einem Besuch in unserer Arztpraxis bitten wir Sie zu beachten:

  • Bringen Sie zu jedem Praxisbesuch Ihre Versichertenkarte mit.
  • Vereinbaren Sie bitte für planbare Praxisbesuche einen Termin.
  • Nutzen Sie bei akuten Beschwerden unsere tägliche Akutsprechstunde.
  • Bringen Sie bitte zu einer Erstvorstellung Ihre vorhandenen Vorbefunde, den Impfausweis und Medikamentenplan mit.
  • Wiederholungsrezepte oder Überweisungen können Sie telefonisch oder per Fax anfordern oder Sie nutzen unseren Briefkasten im Ärztehaus bzw. die Bestellbox in der Praxis. Am folgenden Werktag können Sie alles persönlich abholen. Gern senden wir Ihnen Ihre Rezepte oder Überweisungen auch postalisch gegen Erstattung des Portos zu.
  • Beachten Sie, dass wir keinerlei Auskünfte an Dritte (auch an nähere Angehörige) über patientenrelevante Daten (z.B. Befunde, Termine) geben dürfen, sofern keine Schweigepflichtsentbindung von Ihnen vorliegt. Das betrifft auch die Abholung von Rezepten oder sonstigen Unterlagen.